Prüfung Ihrer Einkommensteuererklärung

Ihre eigenen Steuerformulare

Ihre eigenen Steuervordrucke verwenden Sie, wenn Sie keine Software-Steuerprogramme nutzen und die Formulare manuell oder per EDV ausfüllen. Die Vordrucke senden Sie uns mit den übrigen Unterlagen zu.

Formulare aus dem Internet (nicht ELSTER)

Wenn Sie die Steuererklärung nicht manuell und auch nicht mit dem Programm ELSTER – FORMULAR der Finanzverwaltung fertigen wollen, empfehlen wir die Nutzung der Steuerformulare mit Plausibilitätsprüfung und Ausfüllhilfen, die die Bundesfinanzverwaltung (bfinv) kostenlos zur Verfügung stellt unter www.Formulare-bfinv.de.
Beachten Sie die KURZANLEITUNG, die sich wie folgt gliedert:


Danach können Sie:

  1. Die Formulare aus dem Internet herunterladen und blanko drucken oder online am Computer ausfüllen und jederzeit drucken
    Oder, was wir empfehlen:
  2. Nutzen Sie die Offline - Version. Die hierfür erforderliche Client Komponente FormForWebFiller steht Ihnne kostenlos zur Verfügung und kann von der Webseite www.lucom.de heruntergeladen werden.


In der Offline - Version, d.h. ohne Verbindung zum Formularserver, laden Sie das Formular auf Ihren Rechner als XML-Datei. Sie können die Formulare beliebig oft bearbeiten, speichern, ausdrucken oder per mail an uns versenden. Das Formularpaket können dabei mit einem persönlichen Kennwort schützen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Anleitung.

Auswahl der Einkommensteuerformulare:

Die Auswahl der Formulare ist abhängig u.a. vom Familienstand, den zu berücksichtigenden Kindern, den Einkünften und der Geltendmachung weiterer Vergünstigungen, wie z. B. Unterhaltszahlungen etc. Alle Steuerformulare und die Anleitung zum Ausfüllen stellt das Bundesfinanzministerium jahrgangsweise bereit unter: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do

Formulare für Ihre Einkommensteuererklärung 2008 im Direktaufruf:

Erklärung
EST 1V
  für eine " Vereinfachte ESt-Erklärung " nur bei Arbeitslohn
und Versorgungbezügen, die Abgabe ist nur mit den
mit Anlagen K - N - AV - AL möglich, nicht bei Anlagen
für " Unterhalt " und wenn andere Einkünfte vorliegen.

  Link zum Formular
ansonsten sind die ausführlichen Formulare abzugeben:    
Mantelbogen
EST 1A
  ist immer abzugeben ! für die persönlichen Daten
Sonderausgaben, aussergewöhnliche Belastungen
  Link zum Formular
Anlage K

 

für jedes Kind - Angaben zu den Kindern

  Link zum Formular
Anlage N   Antragsteller - Arbeitslohn/Werbungskosten   Link zum Formular
Analge N   Ehegatte - Arbeitslohn/Werbungskosten   Link zum Formular
Anlage AV   für Altersvorsorge - Riesterbeiträge als Sonderausgaben   Link zum Formular
Analge VL  

für Sparzulage für vermögenswirksame Leisungen

  Bescheinigung VL beifügen
Andere Einkünfte als Arbeitslohn    
Anlage R
  gemeinsam Renteneinkünfte   Link zum Formular
Analge KAP

  gemeinam Kapitaleinkünfte   Link zum Formular
Anlage SO   gemeinam Sonstige Einkünfte   Link zum Formular
Anlage V   für jedes objekt Vermietung u. Verpachtung   Link zum Formular
Anlage G   gemeinsam Gewerbliche Einkünfte   Link zum Formular
Anlage S   gemeinsam Selbständige Arbeit   Link zum Formular
Anlage AUS   getrennt ausländische Einkünfte ( z.B. Kapitaleink )   Link zum Formular
Anlage L   getrennt Land und Forstwirtschaft   Link zum Formular
Anlage W   Anlage W getrennt Weinbau   Link zum Formular
Unterhaltszahlungen    
Anlage U
  Unterhalt an geschiedenen od. getrennt lebenden Ehegatten   Link zum Formular
A - Unterhalt
  Unterhaltszahlungen an bedürftige Personen - je Person   Link zum Formular

Vordrucke vom Finanzamt

Wie bekannt, erhalten Sie die Steuervordrucke und die Anleitungen zum manuellen Ausfüllen in gedruckter Form von Ihrem Finanzamt.