Prüfung Ihrer Einkommensteuererklärung
Ihre Software – Steuerprogramme
Wenn Sie Software-Steuerprogramme nutzen, könnnen Sie uns die Steuerformulare und Anlagen bzw. bei ELSTER die Protokolle zur Prüfung zusenden.
Welche Daten/Unterlagen muss ich übermitteln?
Software ELSTER
Software von privaten Anbietern
Steuerformualre aus dem Internet und vom Finanzamt
Das Elster Programm der Finanzverwaltung mit qualifizierten Ausfüllhilfen steht Ihnen kostenlos zur Verfügung. Wenn Sie diese Programme nutzen, können Sie dem Steuerberater für die Prüfung folgende Auswertungen zusenden:
- Ausdruck des Entwurfs Ihrer Steuererklärung und der Steuerberechnung Den Entwurf können Sie nach erfolgter Plausibilitätsprüfung und vor der Übersendung der Daten
an das Finanzamt ausdrucken). Sie übertragen die Steuererklärung an das Finanzamt erst nach Prüfung und Freigabe durch den Steuerberater. Dies ist der beste Zeitpunkt für die gemeinsame Abstimmung.
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Das Protokoll zur Steuererklärung – vor der Weiterleitung an das Finanzamt
Das Protokoll zur Steuererklärung können Sie erst nach der Übertragung an das Finanzamt ausdrucken. Das Protokoll ist von Ihnen zu unterschreiben und mit den Belegen an das Finanzamt zu senden, erst dann wird die Steuererklärung vom Finanz-
Amt bearbeitet. Sie senden uns das Protokoll zu und senden es erst nach Freigabe durch den Steuerberater an das Finanzamt. Im Fall einer erforderlichen Änderung müssten Sie dem Finanzamt allerdings eine Berichtigung der Steuererklärung übermitteln.
Sie können uns das Protokoll auch gleich als unterschriebenes Original mit den Belegen zusenden. Sollten sich keine Änderungen ergeben, können wir das Protokoll dem Finanzamt direkt zuleiten.
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Das Protokoll zur Steuererklärung – nach der Weiterleitung an das Finanzamt
Eine Prüfung Ihrer Steuererklärung ist auch noch möglich, wenn Sie dem Finanzamt das unterschriebene Protokoll bereits zugeleitet haben und die Steuerveranlagung aufgrund Ihrer Antragstellung durchgeführt wird. Aufgund der Zustellungsvollmacht erhält die Steuerberatung - Hentschel den Steuerbescheid vom Finanzamt direkt zugesandt.
Wird von der Steuerberatung - Hentschel festgestellt, dass Ihre Antragstellung zu korrigieren oder das Finanzamt zu unrecht von Ihrer Antragstellung abgewichen ist, kann dies noch innerhalb der Rechtsbgehelfsfrit von 4 Wochen beantragt werden. Der Änderungsantrag wird von der Steuerberatung - Hentschel automatisch beantragt.
Falls erforderlich, legen wir für Sie gegen den Steuerbescheid Einspruch ein.
Hinweis: Sollten Sie eine Zustellungsvollmacht nicht erteilt haben, aber gleichwohl eine Prüfung durch die Steuerberatung - Hentschel wünschen, können Sie uns Ihre Unterlagen
mit dem Steuerbescheid zusenden. In diesem Fall sollten Sie vorsorglich gegen den Steuer-
bescheid beim Finanzamt Einspruch einlegen mit dem Hinweis, dass die Begründungf folgt.
- Zustellungsvollmacht
Generell wird die Erteilung einer Zustellungsvollmacht empfohlen.
Hierzu müssen Sie im Steuerformular auf dem Mantelbogen ( erste Seite ) als Adresse angeben:
H.-D. Hentschel – Steuerberater
Andersenweg 12
32429 Minden
Telefon 0571/5050820.
Software von privaten Anbieter
Hier sind die unterschiedlichsten Programmversionen auf dem Markt. Über die Qualität der Programme wollen und können wir an dieser Stelle verständlicherweise kein Urteil abgeben. Ganz gleich, welches Programm Sie nutzen, für die Prüfung Ihrer Steuererklärung .........> reicht und die Vorlage der ausgefüllten Steuerformulare nebst Anlagen und der Ausdruck(e) der Steuerberechnung , soweit vorhanden. Wir empfehlen die Zusendung per Post. Auf Wunsch kann die Steuererklärung von und auch direkt an das Finanzamt weitergeleitet werden. In diesem Fall müssten Sie uns das Steuerformular (Mantelbogen) unterschrieben zusenden. Manche Programmversionen erlauben auch die Versendung der ausgefüllten Formulare per Mail.
Zustellungsvollmacht
Generell wird die Erteilung einer Zustellungsvollmacht empfohlen.
Hierzu müssen Sie im Steuerformular auf dem Mantelbogen ( erste Seite ) als Adresse
angeben:
H.-D. Hentschel – Steuerberater
Andersenweg 12
32429 Minden
Telefon 0571/5050820.