Beratungsalternative:
Prüfung Ihrer Einkommensteuererklärung

Prüfung und Berichtigung Ihrer selbst gefertigten Einkommensteuererklärung

Ganz gleich, ob Sie Ihre Steuerformulare manuell oder über das Steuerprogramm ELSTER der Finanzverwaltung oder mit Hilfe eines Softwareprogramms eines Privatanbieters erstellt haben, brauchen Sie auf die ganzjährige Betreuung durch einen Steuerberater nicht zu verzichten. Hiermit kommen wir dem Wunsch vieler Steuerbürger nach, die eine qualifizierte Beratung wünschen, aber durch Eigenleistung die Gebühren möglichst gering halten wollen.

Wegen der vorzulegenden Unterlagen beachten Sie auch unsere Hinweise zur Steuersoftware und zu den Steuerformualren.

Und so geht’s

Leistung

  1. Prüfung und Berichtigung Ihrer Steuererklärung
    nach Ihrem Eintrag im Formular ( wahlweise mit und ohne Belegprüfung). Sie erhalten eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung

  2. Fragen zur Steuererklärung:
    Erfahrungsgemäss ergeben sich oft Fragen zur eignen Antragstellung und Steuerberechnung, die Sie nicht klären können. Bitte teilen Sie uns Ihre Fragen mit, die wir Ihnen mit der Mitteilung über das Prüfungsergebnis beantworten.

  3. Zustellungsvollmacht
    Sie können uns im Rahmen des Prüfungsauftrag im Mantelbogen als Zustellunsbevollmächtigten angeben - wir erhalten den Steuer- bescheid vom Fiananzamt, den wir Ihnen nach Durchsicht zusenden. Falls erforderlich, legen wir zur Fristwahrung Einspruch ein. So ist sichergestellt, dass Sie keine Frist versäumen, auch wenn Sie einmal nicht zu Hause anwesend sein sollten.

  4. Zustellungsvollmacht ohne vorherigen Prüfauftrag. Ihr Auftrag erstreckt sich nur auf die Prüfung des Steuerbescheides
    Sie könnnen Ihre selbst gefertigte Steurerklärung dem Finanzamt zuleiten, ohne dass wir ein Prüfung vorgenommen haben. Dabei geben Sie uns in der Steuererklärung als Zustellugnsbevollmächtigten an und senden uns eine Ausfertigung Ihrer Steuerklärung zu. Wir prüfen des Steuerbescheid, teilen ihnen das Ergebnis mit und legen, falls erforderlich, für Sie Rechtsmittel ein.

    alternativ:
    Sie können uns den Auftrag zur Prüfung des Steuerbescheides auch noch nachträglich erteilen. In diesem Fall senden Sie uns den Steuerbescheid nach Erhalt unverzüglich zu und fügen Ihre Steuererklärung bei. In diesem Fall ist es ratsam, dass Sie vorher gegen den Steuerbescheid vorsorglich Einspruch einlegen mit dem Hinweis, dass die Einspruchsbegründung nachgereicht wird.

Erteilung des Prüfauftrags

Den Auftrag zur Püfung und Berichtigung Ihrer Steuererklärung können Sie uns schriftlich auf unserem Auftragsformular (PDF-Dokument, 58KB) erteilen. Im Anlagenverzeichnis (PDF-Dokument, 48KB) können Sie die Formualre und Analgen angeben, die Sie zur Prüfung übersenden wollen.

Anforderung der Formualre für den PRÜFAUFTRAG unter 0571/5050810 oder per mail hdh@hentschel-steuerberatung.de oder als Ausdruck:

Alle Dokumente im Überblick

Prüfauftrag V   Bei Nutzung eigener Vordrucke   Link zum PDF-Dokument
Prüfauftrag E   Bei Verwendung von Steuer-Software (ELSTER-fähig)   Link zum PDF-Dokument
Steuercheckliste   Belegliste mit den Steuervergünstgungen   Link zum PDF-Dokument
Prüfauftrag B   Gesonderter Auftrag nur zur Bescheidprüfung   Link zum PDF-Dokument
Anlagenverzeichnis   Verzeichnis der Steuerformaualre und Belge   Link zum PDF-Dokument

Fragen ?

Wenn Sie noch Fragen haben, z.B. zur Gebühr, dann rufen Sie an.