Beratungsalternative:
Prüfung Ihrer Einkommensteuererklärung
Prüfung und Berichtigung Ihrer selbst gefertigten Einkommensteuererklärung
Ganz gleich, ob Sie Ihre Steuerformulare manuell oder über das Steuerprogramm ELSTER der Finanzverwaltung oder mit Hilfe eines Softwareprogramms eines Privatanbieters erstellt haben, brauchen Sie auf die ganzjährige Betreuung durch einen Steuerberater nicht zu verzichten. Hiermit kommen wir dem Wunsch vieler Steuerbürger nach, die eine qualifizierte Beratung wünschen, aber durch Eigenleistung die Gebühren möglichst gering halten wollen.
Wegen der vorzulegenden Unterlagen beachten Sie auch unsere Hinweise zur Steuersoftware und zu den Steuerformualren.
Und so geht’s
- Sie legen uns Ihre selbst gefertigte Einkommensteuererklärung (Formulare mit eigenen Anlagen und die Steuerberechnung, soweit vorhanden) zur Prüfung und Korrektur vor. Wegen der Besonderheiten bei ELSTER verweisen wir auf unsere Hinweise zu den Steuer-Softwareprogrammen.
- Soweit Sie Ihre Belege mit vorlegen, prüfen wir diese auf richtige Eintragung.
Sie sollten auf jeden Fall die Belege und Unterlagen vorlegen, über deren steuerliche Behandlung Sie nicht sicher sind, bzw. die Belege, die das Finanzamt für die Bearbeitung der Steuererklärung ELSTER verlangt.
Belege, die Sie auf jeden Fall mit vorlegen müssen:
- elektronische Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers
- Bescheigung über Lohneresatzleistungen wie : Arbeitslosen- Kranken - Insolvenz - Mutterschaft - Elterngeld
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Angaben zu Fehlzeiten, in denen Sie keine Einkünfte bezogen haben.
- Die Unterlagen können Sie uns einfach per Post oder per Mail zusenden. Wenn Sie uns mit der Belegprüfung beauftragen, fügen Sie einfach die Belege mit bei. Bei Zusendung per Mail können Sie die Belege einscannen.
- Der Empfang der Unterlagen wird Ihnen umgehend bestätigt und die voraussichtliche Bearbeitungszeit mitgeteilt.
Leistung
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Prüfung und Berichtigung Ihrer Steuererklärung
nach Ihrem Eintrag im Formular ( wahlweise mit und ohne Belegprüfung). Sie erhalten eine Mitteilung über das Ergebnis
der Prüfung
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Fragen zur Steuererklärung:
Erfahrungsgemäss ergeben sich oft Fragen zur eignen Antragstellung und Steuerberechnung, die Sie nicht klären können.
Bitte teilen Sie uns Ihre Fragen mit, die wir Ihnen mit der Mitteilung über das Prüfungsergebnis beantworten.
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Zustellungsvollmacht
Sie können uns im Rahmen des Prüfungsauftrag im Mantelbogen als Zustellunsbevollmächtigten angeben - wir erhalten den Steuer-
bescheid vom Fiananzamt, den wir Ihnen nach Durchsicht zusenden. Falls erforderlich, legen wir zur Fristwahrung Einspruch ein.
So ist sichergestellt, dass Sie keine Frist versäumen, auch wenn Sie einmal nicht zu Hause anwesend sein sollten.
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Zustellungsvollmacht ohne vorherigen Prüfauftrag. Ihr Auftrag erstreckt sich nur
auf die Prüfung des Steuerbescheides
Sie könnnen Ihre selbst gefertigte Steurerklärung dem Finanzamt zuleiten, ohne dass wir ein Prüfung vorgenommen haben.
Dabei geben Sie uns in der Steuererklärung als Zustellugnsbevollmächtigten an und senden uns eine Ausfertigung Ihrer Steuerklärung
zu. Wir prüfen des Steuerbescheid, teilen ihnen das Ergebnis mit und legen, falls erforderlich, für Sie Rechtsmittel ein.
alternativ:
Sie können uns den Auftrag zur Prüfung des Steuerbescheides auch noch nachträglich
erteilen. In diesem Fall senden Sie uns den Steuerbescheid nach Erhalt unverzüglich zu und
fügen Ihre Steuererklärung bei. In diesem Fall ist es ratsam, dass Sie vorher gegen den Steuerbescheid
vorsorglich Einspruch einlegen mit dem Hinweis, dass die Einspruchsbegründung nachgereicht wird.
Erteilung des Prüfauftrags
Den Auftrag zur Püfung und Berichtigung Ihrer Steuererklärung können Sie uns schriftlich auf unserem Auftragsformular (PDF-Dokument, 58KB)
erteilen. Im Anlagenverzeichnis (PDF-Dokument, 48KB) können Sie die Formualre und Analgen angeben, die Sie zur Prüfung übersenden wollen.
Anforderung der Formualre für den PRÜFAUFTRAG unter 0571/5050810 oder per mail hdh@hentschel-steuerberatung.de oder als Ausdruck:
Alle Dokumente im Überblick
Fragen ?
Wenn Sie noch Fragen haben, z.B. zur Gebühr, dann rufen Sie an.