Für die Belegvorlage empfehlen wir unsere STEUERMAPPE, die Sie kostenlos anfordern können.
Für die Belegzusammenstellung hilft Ihnen die beigefügte Steuercheckliste, in der die
wichtigsten Vergünstigungen und die vorzulegenden Unterlagen aufgeführt sind. Sollten
Unterlagen fehlen, werden diese von uns nachgefordert.
| Steuercheckliste - K | als Belegliste in Kurzform | Link zum PDF-Dokument |
Die Beratung erfolgt im Steuerdialog, Fragen und Besonderheiten werden mit Ihnen telefonisch geklärt.
Auf Wunsch erhalten Sie im Folgejahr am Jahresanfang automatisch die STEUERMAPPE zusätzlich mit einer individuellen Belegliste zugesandt.
Die individuelle Beleglsite orientiert sich an Ihren Vorjahresbelegen und soll Ihnen die Belegzusammenstellung erleichtern.
Sie erhalten das volle Leistungspaket. Wir teilen Ihnen die Steuerberechnung über das voraussichtliche Ergebnis mit, führen für Sie den Schriftwechsel mit dem Finanzamt, prüfen Ihren Steuer-Bescheid und gewähren Ihnen steuerlichen Rechtsschutz, wenn das Finanzamt von der Antragstellung abweicht.
Alle Angaben zur Bearbeitung und zur Gebühr finden Sie auf einem Blick im AUFTRAGS -FORMULAR. Dort brauchen Sie nur Ihren Namen eintragen und Ihren erteilten Auftrag ankreuzen. Das ausgefüllte Formular senden Sie uns unterschrieben mit Ihren Unterlagen zu.
Sie gehen vorab keine Verpflichtung ein. Erst mit der Zusendung Ihrer Unterlagen erteilen Sie uns in dem AUFTRAGSFORMULAR den Auftrag zur Erstellung Ihrer Steuererklärung. Sie zahlen für die Bearbeitung nur eine Pauschalgebühr nach § 14 StBerG. Wir beginnen mit der Bearbeitung erst, wenn die Bearbeitungsgebühr mit Ihnen abgestimmt ist.
Bei der erstmaligen Bearbeitung Ihrer Steuererklärung können Sie die Bearbeitungsgebühr im Auftragsformular als Vorschlagsgebühr eintragen. Die Gebühr ist abhängig von der Art und der Höhe Ihrer Einkünfte und kann von Ihnen telefonisch erfragt werden.
Wenn Sie gleichzeitig mit der Anforderung der STEUERMAPPE die Art und Höhe Ihrer Einkünfte ( z.B. den Bruttoarbeitlohne oder die Rentenbezüge ) mitteilen, wird die Vor -schlagsgebühr im AUFTRAGSFORMULAR von der Steuerberatung – Hentschel eingetragen.
Wenn Sie Ihre Unterlagen ohne Gebühreneintrag zusenden, stimmen wir die Bearbeitungs -gebühr nach Sichtung Ihrer Unterlagen mit Ihnen telefonisch ab.
Wenn Sie uns im Folgejahr erneut mit der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung beauftragen, gilt die Vorjahresgebühr für die Fertigung Ihrer Steuererklärung als vereinbart, soweit die Einkünfte nicht wesentlich von den Vorjahreswerten abweichen. Die Bearbeitungsgebühr ( Vorjahresgebühr ) wird in den Folgejahren von der die Steuerberatung –Hentschel in das Auftragsformular eingetragen, dass wir Ihnen mit der STEUERMAPPE zusenden.
Die im AUFTRAGSFORMULAR angegebene Vorschlagsgebühr entspricht grundsätzlich der endgültigen Bearbeitungsgebühr. Sollte die von Ihnen oder der Steuerberatung – Hentschel eingetragene Vorschlagsgebühr nach Sichtung Ihrer Unterlagen ausnahmsweise von der Bearbeitungsgebühr abweichen, wird Ihnen dies vor der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung mitgeteilt. Stimmen Sie einer Abweichung von der Vorschlagsgebühr nicht zu, kommt der Auftrag zur Erstellung Ihrer Steuererklärung nicht zustande. In diesem Fall erhalten Sie Ihre Unterlagen unverzüglich kostenfrei zurück.
Die STEUERMAPPE können Sie unverbindlich anfordern. Gleichzeitig erhalten Sie das Auftragsformular (PDF-Dokument) und die Bankeinzugsvollmacht, die Sie mit Ihren Unterlagen an uns zurück-senden können.
Anforderung unter 0571/5050820 oder per mail: hdh@steuerberatung-hentschel.de
| Auftragsformular - S | Auftrag für die Fertigung der Stuererklärung für die STEUERMAPPE | Link zum PDF-Dokument | ||
| Steuercheckliste | Belegliste mit den Steuervergünstgungen | Link zum PDF-Dokument |
Wenn Sie noch Fragen haben, z.B. zur Gebühr, dann rufen Sie uns an.